Unsere Sachverständigenarbeit liegt auf den Gebieten: Umwelt, Energie, Qualität und Arbeitssicherheit. Die Grundlage ist die Erfahrung, Gerichtsurteile, Gesetze, persönliche Gespräche.
Hauptthemen derzeit sind:
Trinkwasser VO in Bezug auf das Wohneigentum (WEG).
Trinkwasser:
Hier geht es um das Wasser in den Gebäuden, die von Menschen bewohnt oder benutzt werden. Seit dem 01.11.2011 ist alles Trinkwasser, was aus der Leitung nach der Wasseruhr kommt. Für die Reinheit des Wassers nach der Wasseruhr ist der Eigentümer – die Bundesländer verantwortlich.
Das Trinkwasser darf weder eine milchige Trübung, Färbung, Rost, Geruch und Ablagerungen aus der Leitung aufweisen. Das Trinkwasser ist ein Naturprodukt, das nur von den Unreinheiten - Metalle, Spurenelemente, usw. seitens des Lieferanten gereinigt wird. Die Lebewesen sind so gering, dass sie einem Menschen keinen Schaden anrichten können.
Für das angelieferte Trinkwasser ist der „Hersteller“ – Lieferant – verantwortlich. Die Überwachung liegt bei den Landratsämtern - Gesundheitsamt - und die Verantwortung endet an der Wasseruhr. Das Problem liegt ab der Wasseruhr! Die Überprüfung erfolgt seit dem 01.11.2011 jährlich und unterliegt den Ländern.
Die Wasserprobe an der Wasseruhr ist die „Ur-Probe“, mit dieser werden alle Proben im Hause verglichen – am gleichen Tag entnommen -, und am Leistungsstrang der Wasseruhr angeschlossen sind.
Beratung zur Qualitätssicherung des Trinkwassers.
Für die Überwachung des Trinkwassers von der Aufbereitungsanlage bis zu den Gebäuden (Wasseruhr) sind der Bund und das Gesundheitsamt zuständig und verantwortlich. Hier gilt die Grenzwerttabelle, diese ist in ganz Deutschland einheitlich. Trinkw VO 2001
Ab der Wasseruhr in den Wohnhäusern bis zur am weitesten und am wenigsten benutzten Zapfstelle liegt die Verantwortung der Reinheit des Trinkwassers beim Land und beim Eigentümer. Ab hier beginnt die Arbeit von Jürgen Elsaß und auch die Anwendung der Trinkw VO 11.2011. Das Trinkwasser muss nach der Wasseruhr an der am weitesten entfernten und am wenigsten benutzten Zapfstelle die gleiche wie an der Wasseruhr haben. Eine „Vergleichstabelle“ wie bei der Trinkw VO 2001 gibt es nicht! Ausschlaggebend ist die Wasserprobe an der Wasseruhr. Alle Proben, die von der Leitung ab der Wasseruhr entnommen werden, müssen mit der Probe der Wasseruhr verglichen werden. Diese Werte (Analysen) werden von einem zertifizierten Sachverständigen zu einem Gutachten ausgearbeitet.
Jürgen Elsaß berät zudem die Bewohner von Privathaushalten bei Umwelt- und Energiefragen. Werkstätten unterstützt Jürgen Elsaß bei der Arbeitssicherheit und Unfallverhütung. Er ist Mitglied bei der GTÜ Stuttgart und im REFA Verband. Mit seinem Sohn zusammen bieten sie Staplerfahrer und Arbeitsbühnenbenutzer Lehrgänge an.
Dipl. Ing. Jürgen Elsaß – Kfz und UEQA Sachverständiger in Lörrach.
Herr Jürgen Elsaß ist Kfz & UEQA Sachverständiger und Mitglied der GTÜ Arbeitsgemeinschaft UEQA. Die Gesellschaft für technische Überwachung (GTÜ) hat nach der erfolgreichen Zusammenarbeit mit freiberuflichen Kfz-Sachverständigen die Bereiche Umweltschutz, Energieberatung, Qualitätsmanagement und Arbeitssicherheit (UEQA) in ihr Arbeitsgebiet aufgenommen. Die GTÜ – Arbeitsgemeinschaft will gemeinsam mit den Sachverständigen Lösungen für den Markt entwickeln. Diese Lösungen sollen dem Endverbraucher zu besseren Lebensbedingungen verhelfen.
Dipl.Ing. Jürgen Elsaß arbeitet gemeinsam mit seinem Sohn als selbstständiger Sachverständiger im Sachverständigenbüro Kfz & UEQA. Gegründet wurde das Büro im Jahre 2008. Jürgen Elsaß plant die Sanierung von Wohn-, Einfamilien- und Mehrfamilienhäusern unter der Vorgabe:
Die Trinkwasserqualität im Wohneigentum muss bis zum letzten und wenigsten benutzten Zapfhahn gewährleistet sein.